§ 15 ErbStG – Steuerklassen

SteuerklassePerson
I
  • Ehegatten, eingetragene Lebenspartner
  • Kinder und Stiefkinder
  • Enkelkinder und Stiefenkel
  • Eltern und Großeltern im Erbfall
II
  • Eltern und Großeltern bei Schenkung
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern
  • der geschiedene Ehegatte und der Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft
IIIalle Übrigen